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Die häufigsten gestellten Fragen zum Versicherungsschutz auf der Rennstrecke1. Habe ich mit meiner allgemeinen KFZ - Haftpflicht - Versicherung Versicherungsschutz, wenn ich an einer Rennveranstaltung auf einer Rennstrecke teilnehme?Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Du aktiv am Rennen teilnimmst, d.h. sobald Du dich auf der Rennstrecke befindest erlischt dein Versicherungsschutz. Du hast sowohl für Personenschäden an Dritten als auch bei Sachschäden keine Möglichkeit diese über die KFZ - Haftpflicht Versicherung geltend zu machen. Dieser Ausschluss ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der KFZ - Haftpflicht festgelegt. Es besteht jedoch Versicherungsschutz in der Boxengasse, im Fahrerlager und auf dem gesamten Platz der zur Rennstrecke gehört. Diese Reglung gilt ebenfalls für die Voll - und Teilkaskoversicherung. 2. Habe ich mit einem nicht zugelassenem Motorrad Versicherungsschutz auf der Rennstrecke?Nein, da nicht zugelassene Fahrzeuge nicht der Versicherungspflicht unterliegen, hast Du in keinem der oben genannten Fälle Versicherungsschutz. Damit Du nicht in den finanziellen Ruin gerätst, hat sich die SPS-Race GmbH etwas einfallen lassen. Bei der Teilnahme an den Rennveranstaltungen der SPS-Race GmbH muss eine Teilnehmerversicherung abgeschlossen werden, diese ist in der Nenngebühr enthalten. Für zugelassene Fahrzeuge: Für nicht zugelassene Fahrzeuge: Wichtig, in keinem der Fälle, sind Sachschäden am eigenen Motorrad versichert. 3. Was ist eine Auslands - Reise - Kranken - Versicherung?Im Ausland sind die Abrechnungssätze für Ärzte und Krankenhäuser meist höher angesetzt als in Deutschland. Wenn Du dich im Ausland wegen Krankheit oder Gebrechen vom Arzt behandeln lassen musst, übernimmt die Reisekrankenversicherung die Differenz zwischen den Gebührensätzen von Deutschland und dem Ausland. 4. Habe ich Versicherungsschutz über meine private Unfallversicherung?Der überwiegende Teil der Versicherungsgesellschaften schließt den Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen (zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit) aus - somit besteht KEIN Versicherungsschutz! Wenn Du bei der Teilnahme an einer Rennveranstaltung, ohne Mitverschulden Anderer, verunglückst, ein Invaliditätsgrad zurückbleibt, hast du keine Möglichkeit diesen Schaden bei Deiner evtl. vorhandenen Unfallversicherung geltend zu machen. Es gibt jedoch zwei Möglichkeiten das Unfallrisiko auf der Rennstrecke abzusichern: 1. Du kannst für jede Veranstaltungen eine Teilnehmerunfallversicherung abschließen hier stehen zwei Varianten zur Auswahl: Weitere Informationen finden Sie hier:
2. Wenn Dir oben genannten Summen nicht ausreichen, kannst Du eine private Unfallversicherung mit variablen Summen und mit dem Einschluss des Rennstreckenrisikos abschließen. Für ein Angebot oder bei Fragen wende Dich bitte an das mit uns zusammenarbeitende Versicherungsbüro: Erich Soffel Versicherungsmakler GmbHKostheimer Str. 19 Tel.: 06144/2450 Ansprechpartner: Angela Soffel |
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